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Lohner, Helmuth - Lorenz, Albert (3/25)
Lohner-Werke, Wagenbauunternehmen Lohnwagen

Lohnsteuer


Lohnsteuer, besondere Form der Einhebung der Einkommensteuer. Wird von den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit vom Dienstgeber aufgrund von Lohnsteuertabellen einbehalten und dem zuständigen Finanzamt überwiesen. Für die Berechnung der Lohnsteuer gelten die Grundsätze des Einkommensteuergesetzes.


Literatur: O. Herzog, F. Jirecek und P. Matusek, Steuerzahlerhandbuch ´95, 1994.


 
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