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Landrecht - Landwirtschaftsministerium, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (11/25)
Landskron Landsteiner, Karl Pseudonym: Arthur Landerstein, * 1835

Landstände


Landstände, im Mittelalter und der frühen Neuzeit soziale Gruppen, aber auch Inhaber lokaler Gewalten über alle Untertanen mit Ausnahme des landesfürstlichen Kammerguts. Demnach waren Ständeversammlungen (Landtage) ab Ende des 14. Jahrhunderts Vertretungsorgane der Landesbevölkerung, repräsentiert durch die lokalen Gewaltträger. Die Landstände waren in den einzelnen Ländern unterschiedlich gegliedert. In Österreich (ab 1451 getrennt in Österreich unter der Enns und Österreich ob der Enns), Steiermark und Kärnten bestanden sie aus den Prälaten (Bischöfe, Äbte, Pröpste), den Herren (Grafen und Freiherren, Inhaber von Herrschaften), den Rittern sowie den Vertretern von Städten und Märkten. In Tirol bildeten Prälaten, Herren und bäuerliche Gerichte die Landstände; in Salzburg waren es 7 Prälaten, Ritter (als Vertreter des Adels), Städte und Märkte, in Vorarlberg die Ammänner der 3 Städte und der 21 bäuerlichen Gerichte.


Literatur: H. Hassinger, Die Landstände der österreichischen Länder, Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich 36, 1964.


 
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