![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
LandesverratLandesverrat: Strafbar sind Bekanntmachung und Ausspionieren von Staatsgeheimnissen. Straferhöhend ist der Verrat von Geheimnissen an das Ausland. Ebenfalls verboten ist das Betreiben oder Unterstützen eines ausländischen Geheimdienstes zum Nachteil Österreichs oder die Unterstützung des Gegners bei einem Krieg gegen Österreich.
|