![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
Katholische SoziallehreKatholische Soziallehre, umfasst die Gesamtheit der aus Naturrecht und christlicher Offenbarung gewonnenen Normen, die sich auf die Ordnung der Gesellschaft richten. Die 3 grundlegenden Prinzipien der katholischen Soziallehre sind Person-, Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip. Ihren eigentlichen Anstoß erhielt die katholischen Soziallehre infolge des wirtschaftlichen, sozialen, politischen und geistig-kulturellen Umbruchs des 19. Jahrhunderts. Grundlegend wurde die durch österreichische Sozialreformer um K. von Vogelsang maßgeblich vorbereitete päpstliche Sozialenzyklika "Rerum novarum" (1891), die nachhaltigen Einfluss auf die christlichsoziale Bewegung in Österreich hatte. Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche 9, 1964. Evangelisches Staatslexikon, 1966; Staatslexikon, 1987; Katholisches Soziallexikon, 1980; E. Bader, Christliche Soziallehre, 1991.
|