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Josephinismus - Jugendgerichtsbarkeit (1/25)
Josephinismus - Jugendgerichtsbarkeit Josephinum

Josephinismus


Josephinismus, geistesgeschichtliche Sonderentwicklung Österreichs im Europa des 18. Jahrhunderts, benannt nach Kaiser Joseph II. und seinem aufgeklärten Absolutismus, weitgehend bezogen auf dessen Reformen. Frühformen enthielt schon die Verwaltungsreform Maria Theresias ab 1749. Im Vordergrund stand das Prinzip der Nützlichkeit für Staat und Gesellschaft. Der Josephinismus führte in erster Linie zu vielfachen Reformen in Recht, Verwaltung, Schulwesen, Kultur und besonders zu einschneidenden Veränderungen im Bereich der katholischen Kirche, deren Einfluss zwar beschnitten wurde, die aber organisatorisch ausgestaltet wurde. Der Josephinismus gewährte den anderen Konfessionen Toleranz und ermöglichte den Völkern der Monarchie (Tschechen, Slowenen, Serben und Ungarn) die Entwicklung der eigenen Sprache und Literatur. Die Ideen des Josephinismus schlugen sich im Adel wie im Bürgertum nieder, wurden aber auch von Teilen des Klerus mitgetragen. Der Josephinismus prägte die Staatsgesinnung der Führungsschichten, insbesonders der Beamten und der Offiziere im 19. Jahrhundert bis zum Untergang der Monarchie.


Literatur: E. Winter, Der Josephinismus und seine Geschichte, 1943; F. Valjavec, Der Josephinismus, 1945; F. Maaß, Der Josephinismus, 5 Bände, 1951-61; H. Reinalter (Hg.), Der Josephinismus, 1993; H. Klueting (Hg.), Der Josephinismus, 1995.


Verweise auf andere Alben:
Foto-Album: Wien - Kunsthistorisches Museum mit Denkmal Kaiserin Maria Theresia

 
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