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Josephinisches StrafgesetzJosephinisches Strafgesetz, allgemeines Gesetz über Verbrechen und deren Bestrafung, löste 1787 die Constitutio Criminalis Theresiana ab. Todesstrafe war nur noch im Standrecht vorgesehen. Das Verfahren (Inquisitionsprinzip) wurde in der Kriminalgerichtsordnung 1788 geregelt.
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