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Geiger GmbH - Gemeinlebarn (13/25)
Geldloch Geldwesen

Geldstrafe


Geldstrafe, darf nur aufgrund einer verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Entscheidung verhängt werden. Für den Fall der Uneinbringlichkeit wird eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Gerichtliche Strafen werden nach der Einkommenshöhe bemessen (Tagessatzsystem).


 
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