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Freumbichler, Johannes - Friedjung, Heinrich (24/25)
Friedensbewegung Friedjung, Heinrich

Friedhöfe


Friedhöfe: Die Bestattung der Toten auf eigens dafür vorgesehenem Gelände war schon in prähistorischer Zeit üblich, wie Gräberfelder beweisen. Zur Römerzeit wurde in größeren Orten die Bestattung der Toten entlang der Ausfallsstraßen vorgenommen. In christlicher Zeit wurden die Toten um Kirchen beerdigt, hoch gestellte Persönlichkeiten auch innerhalb der Kirchen. Das Bestattungsrecht war Pfarrkirchen vorbehalten. Im 18. Jahrhundert begann man, Friedhöfe außerhalb der Städte anzulegen und die innerhalb der Stadt befindlichen aufzulassen. Kaiser Joseph II. befahl dies 1784 grundsätzlich für alle innerhalb des verbauten Gebiets liegenden Friedhöfe, ebenso wurden Bestattungen in den Kirchen untersagt. Damals wurden die außerhalb der Ortschaften liegenden Friedhöfe angelegt, die für das Gebiet der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie typisch sind. In Wien wurden neue Friedhöfe außerhalb des Linienwalls geschaffen, die nach der Errichtung des Zentralfriedhofs 1874 teilweise wieder aufgelassen und in Parkanlagen umgestaltet wurden. Manche Friedhöfe sind Kulturdenkmäler, wie der St. Marxer Friedhof in Wien, der Petersfriedhof in Salzburg und der so genannte Romantikerfriedhof in Maria Enzersdorf. Während des 1. Weltkriegs entstanden Friedhöfe in der Nähe der Front (etwa in Osttirol bei Kartitsch) oder bei Kriegsgefangenenlagern. Ein großer österreichischer Soldatenfriedhof ist Redipuglia im Isonzogebiet (Italien). Auch nach dem 2. Weltkrieg wurden in Österreich Soldatenfriedhöfe notwendig, so wurde die Betreuung der sowjetischen Friedhöfe im Staatsvertrag verankert. Die Gräber der in Österreich gefallenen Soldaten der deutschen Wehrmacht wurden meist in größeren Friedhöfen konzentriert (besonders in Niederösterreich).

Nach dem Toleranzedikt für Evangelische 1781 wurden von diesen eigene Friedhöfe angelegt. Teilweise ist die konfessionelle Trennung der Bestattungsorte noch heute üblich. Im allgemeinen werden die Friedhöfe von den Gemeinden erhalten. Die Regelung der Friedhofsangelegenheiten fällt in die Landeskompetenz. Eigene Friedhöfe errichteten die Israelitischen Kultusgemeinden, die in mehreren Städten erhalten sind. Bestattungsmuseum.


 
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