Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
freie Gewerbefreie Gewerbe, Gewerbe, für deren Antritt und Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist; zum Beispiel Werbeagentur, EDV-Dienstleistungen, Wechselstube, Versteigerung beweglicher Sachen, Pfandleiher. Gewerberecht.
|