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Eternit-Werke Ludwig Hatschek AG - Europäischer Rat (19/25)
Europabrücke Europäische Gemeinschaft

Europäische Freihandelsassoziation


Europäische Freihandelsassoziation (EFTA, englisch: European Free Trade Association). Als wirtschaftliches Gegengewicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gründeten Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz am 4. 1. 1960 die EFTA (in Kraft getreten am 3. 5. 1960). In der Folge traten noch Finnland, Liechtenstein und Island bei. 1973 wechselten Großbritannien und Dänemark zur EG, 1986 auch Portugal. Neben Österreich (17. 7. 1989) beantragten später auch Schweden, Finnland, Schweiz und Norwegen die EG-Mitgliedschaft. Mit 1. 1. 1995 wechselten Österreich, Schweden und Finnland zur Europäischen Union, der früheren EG. Ziele der EFTA sind Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Erhöhung des Lebensstandards durch Beseitigung von Handelsbarrieren. Im Gegensatz zur EU bildet sie keine Zollunion und betreibt keine gemeinsame Außenhandelspolitik. Starke wirtschaftliche Verflechtungen zwischen EFTA und EG führten 1973 zu einem Freihandelsabkommen. Weiters gründeten die damals 12 EG-Mitgliedstaaten und die EFTA-Länder (ohne Schweiz) den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der am 1. 1. 1994 in Kraft trat. Seit 1. 1. 1995 bilden nur noch die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island die EFTA. In den 90er Jahren wurden mit den Staaten Mittel- und Osteuropas Freihandelsabkommen abgeschlossen.


 
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