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EntwicklungshilfeEntwicklungshilfe (Entwicklungszusammenarbeit), Bezeichnung für alle privaten und öffentlichen Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer. Rechtliche Grundlage der öffentlichen Entwicklungshilfe ist das Entwicklungshilfegesetz 1974. In Österreich setzt sich die öffentliche Entwicklungshilfe aus bilateralen Leistungen (Finanzierung von Projekten und Studienplätzen, Flüchtlings-, Nahrungsmittel-, und Katastrophenhilfe) und Krediten (Finanzhilfedarlehen, Weltbank-Kofinanzierung und anderes) sowie multilateralen Leistungen (Zuschüsse an multilaterale Organisationen) zusammen. 1993 betrug die Gesamtsumme der öffentlichen Entwicklungshilfe 6.326,31 Millionen Schilling bzw. 0,30 % des Bruttonationalprodukts. 1993 entfielen zirka 626 Millionen Schilling der österreichischen Entwicklungshilfe (Dreijahresprogramm) auf folgende Schwerpunkt- (Äthiopien, Burkina Faso, Kap Verde, Mosambik, Ruanda, Uganda, Nikaragua und Bhutan) und Kooperationsländer (Burundi, Kenia, Namibia, Senegal, Simbabwe, Tansania, Nepal, Pakistan, Guatemala, Costa Rica und El Salvador). Im internationalen Vergleich liegen die öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen Österreichs im Schnitt der 21 OECD-Länder. Es gibt in Österreich auch zahlreiche private Einrichtungen der Entwicklungshilfe, die teilweise für die Durchführung ihrer Projekte von der öffentlichen Hand gefördert werden (ÖED, ÖAD, ÖIE, adc-Austria usw.) sowie ein großes Engagement der Kirchen ("Bruder in Not", "Dreikönigsaktion" usw.). Österreich beteiligt sich auch an der Unterstützung der Reformländer Zentral- und Osteuropas. Literatur: Österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe: Entwicklungspolitik, Berichte, Analysen, Informationen, 1994.
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