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EinverleibungEinverleibung, grundbücherliche Eintragung, die Erwerb, Übertragung, Beschränkung oder Löschung bücherlicher Rechte (Eigentum, Dienstbarkeit, Pfandrecht, Reallast usw.) unbedingt bewirkt; zu unterscheiden von Vormerkung und Anmerkung. Literatur: H. Koziol und R. Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band 2, 91991.
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