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EigenEigen, im Mittelalter Bezeichnung von herrschaftlichem Besitz im Gegensatz zu Lehen. Formen des Eigens waren Inwärtseigen (mit beschränktem Veräußerungsrecht) und freies Eigen (frei von fremder Gerichtsbarkeit). Grundherren hatten Eigenkirchen, Bistümer Eigenklöster. Eigen wurde auch das bäuerliche Gut von Gemeinfreien genannt (zum Beispiel Raxendorf). Literatur: H. Feigl, Die niederösterreichische Grundherrschaft vom ausgehenden Mittelalter bis zu den theresianisch-josephinischen Reformen, 1964.
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