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Bundesminister - Bundschuh (15/25)
Bundesstaat Bundestheater

Bundesstraßen


Bundesstraßen, Straßen, für die der Bund zuständig ist; gemäß Bundesstraßengesetz 1971 Straßen, die für den Durchzugsverkehr Bedeutung haben; sie umfassen Autobahnen (A), Schnellstraßen (S) und Bundesstraßen (B). Obwohl der Bund oberster Bauträger ist, werden derzeit Planung, Bau und Erhaltung der Bundesstraßen von den Bundesstraßenverwaltungen der 9 Länder im Zuge der Auftragsverwaltung des Bundes erledigt.

Das gesamte Bundesstraßennetz umfasst (1993) zirka 12.000 km (davon 1565 km Autobahnen, 293 km Schnellstraßen und zirka 10.000 km Bundesstraßen B). Auf diesem Netz (6 % des Gesamtstraßennetzes Österreichs) werden etwas mehr als 60 % der gesamten Fahrleistung in Österreich abgewickelt.

Neben dem Ausbau der internationalen Durchzugs- und Verbindungsstraßen wurde auch besonders Wert auf eine gute Anbindung und Erschließung von strukturschwachen Regionen sowie auf eine gute Erreichbarkeit von und zwischen den einzelnen Siedlungs- und Wirtschaftsräumen gelegt. Auch viele hochrangige Straßen in Städten sind Bundesstraßen.

Mit dem verstärkten Bau von Radwegen, Park-and-Ride-Anlagen und dem fußgängerfreundlichen Rückbau von Ortsdurchfahrten (bei gleichzeitigem Bau von Umfahrungen) wird eine verkehrsträgerübergreifende Straßenplanung und eine umweltorientierte Straßenverkehrspolitik betrieben.

Auf dem Gebiet der Straßenbautechnik stehen österreichische Ingenieure im internationalen Spitzenfeld. Der Bau von vielen großen Brücken und Tunnels war und ist aufgrund der schwierigen topographischen Situation Österreichs notwendig. Im Bundesstraßennetz gibt es derzeit mehr als 10.000 Brücken sowie 180 Tunnels mit einer Summe von fast 200 km Tunnelröhrenlänge.


 
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