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Bundeshymne, österreichische


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Bundeshymne




Bundeshymne, österreichische, nach der staatlichen Wiedergeburt Österreichs 1946 durch einen Wettbewerb geschaffen. Der Text stammt von P. von Preradović, die Melodie wurde dem Freimaurer-Bundeslied "Brüder, reicht die Hand zum Bunde", das lange Zeit W. A. Mozart zugeschrieben wurde, entnommen; die Bundeshymne wurde mit 25. 2. 1947 offiziell eingeführt.

Vorläufer der Bundeshymne war die Kaiserhymne, die aus patriotischen Gründen in der Krisensituation der Französischen Revolution und der Koalitionskriege angeregt worden war; diese Hymne, komponiert von J. Haydn auf einen Text von L. L. Haschka, wurde am 12. 2. 1797 erstmals abgesungen; die Melodie blieb nach dem Tod Kaiser Franz´ I. gleich, der Text wurde variiert (1835-48 wurde ein Text von J. C. Zedlitz verwendet, 1848 wieder der alte Text eingeführt). 1854 wurde der bis zum Ende der Monarchie gültige Text von J. G. Seidl ("Gott erhalte, Gott beschütze") eingeführt, der den Kaiser nicht mehr namentlich nannte. Die von W. Kienzl und K. Renner 1920 verfasste Hymne der 1. Republik ("Deutsch-Österreich, du herrliches Land") konnte sich wegen der unsanglichen Melodie nicht durchsetzen; außerdem erwuchs ihr in der Kernstock-Dichtung ("Sei gesegnet ohne Ende"), die auf der Melodie der alten Haydn-Hymne gesungen wurde, sehr bald Konkurrenz (1929 wurde Letztere zur offiziellen Bundeshymne erklärt).


Literatur: F. Grasberger, Die Hymnen Österreichs, 1968.


 
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