![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
BewährungshilfeBewährungshilfe, gerichtlich angeordnete Betreuung Straffälliger nach bedingter Verurteilung oder Entlassung. Während der damit verbundenen Probezeit werden die Probanden durch Sozialarbeiter unterstützt (Einzelfallhilfe), um ihre Resozialisierung zu fördern und Rückfälle zu verhindern; Bewährungshilfe heißt daher auch die darauf spezialisierte Methode der Sozialarbeit. Der Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit bietet als Vertragspartner des Justizministeriums Dienstleistungen in den Bereichen Bewährungshilfe, außergerichtlicher Tatausgleich und Haftentlassenenhilfe an und betreut Dienste und Einrichtungen. Jährlich werden zirka 12.000 Personen betreut. Literatur: A. Mirecki und K. Preiß, Grundriß des österreichischen Bewährungshilferechts, 1985.
|