![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
BescheidBescheid, hoheitlicher, an individuell bestimmte Personen (Rechtsunterworfene) gerichteter Verwaltungsakt, mit welchem Verpflichtungen auferlegt, Rechtsverhältnisse gestaltet oder verbindlich festgestellt werden.
|