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Beamtendienstrecht - Beer, Franz Anton (2/25)
Beamtendienstrecht Bechelaren

Beamten-Matura


Beamten-Matura, gebräuchliche Bezeichnung für eine Externistenprüfung (Reifeprüfung) über den Lehrstoff einzelner Unterrichtsgegenstände; sollte nach 1945 vor allem dem durch die Entnazifizierung aufgetretenen Mangel an Beamten für den gehobenen Dienst abhelfen und gleichzeitig eine Wiedergutmachung an Opfern des Nationalsozialismus erleichtern, weil die Ablegung dieser "Mittelschulprüfung" (amtliche Bezeichnung) im öffentlichen Dienst die Einstufung als Maturant möglich machte. Seit 1979 als "Beamten-Aufstiegsprüfung" mit größeren Anforderungen weitergeführt: Ablegung der Prüfungen erst nach 8-jährigem Dienstverhältnis möglich, Kenntnisse in Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde (im vollen Umfang des Lehrplans eines Realgymnasiums) sowie - nach Wahl, eingeschränkt auf den Lehrstoff bis zur 6. Klasse eines Realgymnasiums - in 2 der folgenden Fächer: Fremdsprache, weitere Fremdsprache, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Umweltkunde, wobei eine Fremdsprache oder Mathematik gewählt werden müssen.


 
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