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Auskunftspflicht - Austria Email AG (18/25)
Ausserwinkler, Michael Aussteuer

Aussiedlung


Aussiedlung: a) Bezeichnung für die 1945 im Potsdamer Abkommen beschlossene Vertreibung deutscher Volksangehöriger aus den Nachfolgestaaten der Monarchie. Sie setzte bereits im Mai 1945 ein, nach Österreich kamen vor allem Menschen aus Böhmen und Mähren, der Slowakei, Ungarn und Jugoslawien. Ein Großteil wurde nach Deutschland abgeschoben, rund 240.000 in Österreich eingebürgert.

b) Aussiedlung von Betrieben aus dicht verbauten Kernzonen der Städte in Randgebiete oder neuangelegte Gewerbe- und Industriezonen. Ursachen sind meist Umweltauflagen und schwierige Verkehrsanbindungen.


 
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