![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
Arbeits- und SozialgerichteArbeits- und Sozialgerichte: Aus den Arbeitsgerichten und den Einigungsämtern entstanden 1987 die Arbeits- und Sozialgerichte, die über Arbeitsrechtssachen (Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis) und Sozialrechtssachen (Streitigkeiten aus dem Sozialversicherungsverhältnis usw.) entscheiden. Das Arbeits- und Sozialgericht erkennt durch Senate, die sich aus Richtern und fachkundigen Laienrichtern zusammensetzen, wobei ein Berufsrichter den Vorsitz zu führen hat. Arbeitsrecht, Sozialversicherung. Literatur: W. Schwarz und G. Löschnigg, Arbeitsrecht, 71999.
|