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ArbeiterArbeiter, im engeren Sinn Lohnarbeiter, der seine Arbeitskraft einem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Man unterscheidet Facharbeiter und Hilfsarbeiter Seit dem 19. Jahrhundert wurde Arbeiter zur Standesbezeichnung des Lohnarbeiters in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft. Arbeiter gehörten zur sozialen Unterschicht. Die organisierte Arbeiterbewegung konnte politische und soziale Rechte erkämpfen und die Lage der Arbeiter vollständig verändern. Jetzt sind die sozialen Klassenunterschiede weitgehend aufgehoben. Die Arbeitsnormen werden durch § 1151 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch sowie Kollektivverträge und Spezialgesetze geregelt.
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