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AlkoholblutprobeAlkoholblutprobe, Feststellung des Alkoholgehalts im Blut; bei Verkehrsunfällen mit erheblichem Personenschaden kann sie erzwungen werden. Die oberste Grenze des erlaubten Alkoholgehalts ist in Österreich seit 1998 0,5 Promille bzw. 0,1 Promille für Fahrzeuge über 7,5 t (vorher 0,8 Promille). Bei höheren Werten regressieren Krankenkassen und Versicherungen die Kosten.
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