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AktieAktie, 1) Gesellschaftsanteil an einer Aktiengesellschaft; 2) Wertpapier, das den Gesellschaftsanteil verbrieft. - Bei Inhaberaktien (im Börsenhandel, Börse) wird das verbriefte Recht durch Übereignung der Urkunde übertragen; bei Namensaktien erfolgt die Übertragung durch Indossament. Während Stammaktien dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusichern, verbriefen Vorzugsaktien kein Stimmrecht; bei Zahlung einer Dividende sind letztere jedoch bevorzugt.
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