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AdoptionAdoption (Annahme an Kindes Statt), verleiht einem Wahlkind die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes. Die Adoption bedarf der gerichtlichen Bewilligung. Voraussetzungen für die Adoption sind die allgemeine Geschäftsfähigkeit der Wahleltern sowie ein Alter von mindestens 30 Jahren beim Mann bzw. von 28 Jahren bei der Frau. Zwischen Wahlkind und Wahleltern muss ein Altersunterschied von mehr als 18 Jahren bestehen. Auf Antrag der Beteiligten ist eine Inkognitoadoption möglich, das heißt, dass Name und Wohnort der Wahleltern geheimgehalten werden.
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