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AbtreibungAbtreibung: Straflos ist in Österreich die Abtreibung bei Gefahr einer schweren Schädigung der Schwangeren oder des Embryos, bei Schwängerung von Unmündigen und innerhalb der ersten 3 Schwangerschaftsmonate nach vorhergehender ärztlicher Beratung (Fristenregelung). In allen anderen Fällen ist vorsätzlicher Abbruch der Schwangerschaft in Österreich nach § 96 ff. Strafgesetzbuch strafbar. Eine Abtreibung wird strenger bestraft, wenn sie gewerbsmäßig, ohne den Willen der Schwangeren oder von einem Nichtarzt vorgenommen wird oder den Tod der Schwangeren zur Folge hat. Literatur: M. Mesner, Die Auseinandersetzung um den Schwangerschaftsabbruch in Österreich, Dissertation, Wien 1993.
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