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AbtAbt, in katholischen Orden (Benediktiner, Zisterzienser, Prämonstratenser) der Klostervorsteher. Auch die Pröpste der Augustiner-Chorherren sind Äbte. Der vom Konvent in der Regel auf Lebenszeit gewählte Abt hat Jurisdiktion über die Angehörigen des Klosters, das Recht der Pontifikalien und ist exemt (keinem Bischof unterstellt).
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