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A - Ablinger, Peter (17/25)
Abfallrecht Abfertigung

Abfallwirtschaft


Abfallwirtschaft: Die Bewältigung des Abfallproblems stellt eine vorrangige Aufgabe des Umweltschutzes dar. In den Jahrzehnten seit 1950 stiegen die Abfallmengen stetig. Daher wurde aus der Müllabfuhr eine integrierte und flächendeckende Abfallwirtschaft entwickelt. Oberstes Ziel der Abfallwirtschaft ist die quantitative und qualitative Abfallreduzierung, das heißt möglichst wenig Abfall entstehen zu lassen bzw. Schadstoffe nicht einzusetzen. Abfälle sind stofflich zu verwerten (Recycling; in weiterer Folge Energiegewinnung). Alle Reststoffe dürfen nur noch in vorbehandeltem Zustand abgelagert werden. Durch die getroffenen Maßnahmen konnte 1993 erstmals eine Reduktion der Abfälle erreicht werden. Fielen 1991 noch über 2 Millionen Tonnen Restmüll aus Haushalten an, so betrug die Restmüllmenge 1996 weniger als 1,4 Millionen Tonnen. Gleichzeitig konnte die Anzahl der Deponien von 145 auf 60 reduziert werden. Maßgeblich dafür waren die getrennte Sammlung von Papier, Pappe und Karton, Glas, Metallen und Kunststoffen (Verpackungen) sowie des Bio-Abfalls. Insgesamt fielen 1996 in Österreich 46,5 Millionen Tonnen Abfall an, wobei mehr als die Hälfte davon Baurestmassen (Bodenaushub und Abbruchmaterial) sowie Baustellenabfälle waren. Die gefährlichen Abfälle machten 1,6 Millionen Tonnen und die sonstigen nichtgefährlichen Abfälle 14,5 Millionen Tonnen aus.

Die Abfallwirtschaft wurde auch ein wirtschaftlicher Faktor. 1993 betrug der Umsatz der Abfallwirtschaft 12 Milliarden Schilling; nach Inkrafttreten der Verpackungsverordnung 1994 stieg er auf 14,5 Milliarden Schilling an. Im Entsorgungsbereich sind in Österreich (einschließlich Gemeinden) 20.000 Personen beschäftigt, die Hälfte davon in Gewerbebetrieben.


Literatur: Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (Hg.), Bundesabfallwirtschaftsplan 1998 (herausgegeben alle 3 Jahre, auf der Basis des Abfallwirtschaftsgesetzes 1990).


 
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