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Johann Strauß (Sohn) Die Fledermaus und die Zensur
Johann Strauß (Sohn)

Während der ersten Fledermaus-Proben wurde am 5. März 1874 das Libretto bei der Zensurbehörde eingereicht, damals noch unter dem Titel „Dr. Fledermaus“. Diverse politische Texte mußten geändert werden. Die k.k. Theaterzensur verbot sich Anspielungen auf den Börsenkrach und die daraus folgenden verheerenden wirtschaftlichen Folgen.

Eingereichtes Libretto 

Eisenstein (im Uhrenduett des 2. Aktes)
Um mich zu überlisten, muß sie sehr gerieben sein –
auch weiß sie wie Kommunisten nicht zu scheiden mein und Dein.

Zensuriertes Libretto

Sie ist nicht ins Netz gegangen, hat die Uhr mir abgefangen.
Dieser Spaß ist etwas teuer, hab blamiert mich ungeheuer.
 
 

Die Wiener höhere Gesellschaft zur Zeit der Uraufführung   


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