Der Fröner ist ein mit der Einziehung der Fron (prozentuelle Abgabe von der Ausbeute eines Bergwerkes an den
Landesherren) beauftragter Beamter. Er teilt das verbleibende Erz gerecht zwischen Pächtern und Arbeitern auf und muß
auf Grund seiner körperlichen Statur in der Lage sein, Streitigkeiten sofort zu schlichten.