TU Graz

Hinweis:

Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU.

Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.

https://austria-forum.org Impressum

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Verhältniswahlrecht - Verstaatlichung (21/25)
Ver Sacrum Versicherung

Versehrtenrente


Versehrtenrente, Leistung der Unfallversicherung. Anspruch besteht, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit über 3 Monate hinaus mindestens 20 % beträgt. Eine Rente wird auch gewährt, wenn der Versehrte erwerbstätig ist (keine Ruhensbestimmung). Die Höhe der Versehrtenrente beträgt maximal 66,6 % der Bemessungsgrundlage (Vollrente). 1993 wurden 80.606 Leichtversehrtenrenten (durchschnittlich 2104 Schilling) und 10.811 Schwerversehrtenrenten (durchschnittlich 7668 Schilling) ausbezahlt.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion