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Verhältniswahlrecht - Verstaatlichung (17/25)
Vernaleken, Theodor Verosta, Stephan

Verordnung


Verordnung, generell abstrakte Rechtsvorschriften, die von Verwaltungsbehörden (großteils aufgrund von Gesetzen) erlassen werden und sich an die Rechtsunterworfenen richten. Verordnungen müssen, um rechtswirksam zu sein, entsprechend kundgemacht werden. Die Zahl der erlassenen Verordnungen ist unüberschaubar und betrifft weite Lebensbereiche.


Literatur: R. Walter und H. Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 71992.


 
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