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Urfahr - Uttendorf, Salzburg (6/17)
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Urlaub


Urlaub, der aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hervorgegangene Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts bei aufrechtem Arbeitsvertrag. Nahezu alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht, haben nach dem Urlaubsgesetz (UrlG) 1976 für jedes Arbeitsjahr Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 30 Werktagen. Nach einer Dienstzeit von 25 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage.


Literatur: T. Tomandl, Arbeitsrecht 2, 1995; F. Kuderna, Urlaubsgesetz, 1995.


 
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