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Stowasser, Josef Maria - Strasser, Otto (9/25)
Strafmündigkeit Strafrecht

Strafprozess


Strafprozess, gerichtliches Verfahren, in dem erkannt wird, ob ein Täter eine Straftat begangen hat und wie er dafür zu bestrafen ist. In Österreich gilt die Strafprozessordnung 1975, die auf das Jahr 1873 zurückgeht und derzeit reformiert wird. Der Strafprozess steht im Spannungsverhältnis zwischen dem vom Staatsanwalt vertretenen staatlichen Strafanspruch und der Unschuldsvermutung sowie der Achtung der Grund- und Freiheitsrechte. In Österreich ist das Strafverfahren grundsätzlich zweiinstanzlich. Über Delikte bis 1 Jahr Strafdrohung entscheidet der Bezirksrichter, über Delikte bis 5 Jahre grundsätzlich der Einzelrichter am Landesgericht. Bei strengeren Strafdrohungen entscheidet das Schöffengericht, bei politischen Delikten und bei besonders schweren Verbrechen (Strafrahmen von über 5 Jahren Unter- und mehr als 10 Jahren Obergrenze) das Geschworenengericht. Gegen Urteile des Bezirks- und Einzelrichters kann an das Landes- bzw. Oberlandesgericht berufen und dabei auch die Tatsachenfeststellung bekämpft werden. Dies ist bei schöffen- und geschworenengerichtlichen Urteilen grundsätzlich nicht möglich; das Oberlandesgericht kann die mit Berufung angefochtene Strafart und -höhe überprüfen, der Oberste Gerichtshof die Rechtsmängel, die mit Nichtigkeitsbeschwerde geltend zu machen sind.


Literatur: C. Bertel, Grundriß des österreichischen Strafprozeßrechts, 62000; W. Platzgummer, Grundzüge des österreichischen Strafverfahrens, 81997.


 
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