TU-Graz

ACHTUNG:
Sie sind jetzt in der "alten" (nicht mehr gewarteten Version) des AEIOU.
Die gewartete Version findet sich unter:

Austria-Forum
www.austria-forum.org


Starten Sie eine Suche nach dieser Seite im neuen AEIOU
durch einen Klick hier

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Stampfer, Simon - Starhemberg, Helmhard Freiherr von (6/25)
Stände Ständestaat

Standesamt


Standesamt, Behörde der mittelbaren Bundesverwaltung zur Vornahme der Ziviltrauung und Registrierung sowie Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen. Bis 1. 1. 1939 führten die Religionsgemeinschaften die Matriken. Die Standesämter unterstehen den Bezirksverwaltungsbehörden, haben aber auch Beschlüsse der Gerichte zu vollziehen (zum Beispiel Eintragung von Scheidungen). Sie führen Geburten-, Familien- und Sterbebücher. Die ordnungsgemäße Führung wird widerleglich vermutet.


Literatur: W. Ogris, Personenstandsrecht, 1977.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion