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Sozialpartnerschaft
Sozialpartnerschaft, System der Zusammenarbeit zwischen den Organisationen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände)
und der Arbeitnehmer (Arbeitnehmervertretungen).
In Österreich ist die
Sozialpartnerschaft besonders
ausgeprägt und besitzt in der 2. Republik eine wichtige Funktion für die
Erhaltung des sozialen Friedens. Sozialpartnerschaft
bedeutet in Österreich auch Kooperation der
Regierung mit den Sozialpartnern, so besonders in der
1957 errichteten Paritätischen Kommission und ihren Unterausschüssen, vor allem
dem Wirtschaftsbeirat, aber auch in zahlreichen
anderen Kommissionen und Fachbeiräten. Sozialpartnerschaft ist ein Grundsatz der österreichischen Wirtschaftsverwaltung geworden, vor allem für die Einkommenspolitik und für die
Koordination konjunkturpolitischer
Maßnahmen. Sozialpartnerschaft gibt es auch in anderen
Ländern, vor allem in den
EU-Staaten. In Österreich
sind die Wirtschaftskammern,
die Landwirtschaftskammern,
die Arbeiterkammern (Kammern für Arbeiter und Angestellte) und die Gewerkschaften mit
ihren Spitzenorganisationen auf Bundesebene (aber auch in den Bundesländern) in
die Sozialpartnerschaft einbezogen.
Literatur: H. Pribyl, Sozialpartnerschaft in Österreich, 1991.
Verweise auf andere Alben:
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