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Sozialpartnerschaft - Speikkogel, Steiermark (1/25)
Sozialpartnerschaft - Speikkogel, Steiermark Sozialpolitik

Sozialpartnerschaft


Sozialpartnerschaft, System der Zusammenarbeit zwischen den Organisationen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmer (Arbeitnehmervertretungen). In Österreich ist die Sozialpartnerschaft besonders ausgeprägt und besitzt in der 2. Republik eine wichtige Funktion für die Erhaltung des sozialen Friedens. Sozialpartnerschaft bedeutet in Österreich auch Kooperation der Regierung mit den Sozialpartnern, so besonders in der 1957 errichteten Paritätischen Kommission und ihren Unterausschüssen, vor allem dem Wirtschaftsbeirat, aber auch in zahlreichen anderen Kommissionen und Fachbeiräten. Sozialpartnerschaft ist ein Grundsatz der österreichischen Wirtschaftsverwaltung geworden, vor allem für die Einkommenspolitik und für die Koordination konjunkturpolitischer Maßnahmen. Sozialpartnerschaft gibt es auch in anderen Ländern, vor allem in den EU-Staaten. In Österreich sind die Wirtschaftskammern, die Landwirtschaftskammern, die Arbeiterkammern (Kammern für Arbeiter und Angestellte) und die Gewerkschaften mit ihren Spitzenorganisationen auf Bundesebene (aber auch in den Bundesländern) in die Sozialpartnerschaft einbezogen.


Literatur: H. Pribyl, Sozialpartnerschaft in Österreich, 1991.


Verweise auf andere Alben:
Video-Album: Anton Benya, 1983.

 
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