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Schuh, Franz, * 1804 - Schulgesetzwerk 1962 (12/25)
Schulen, Bildungseinrichtungen Schulen Lehranstalten für Sozialberufe

Schulen für Berufe im helfenden Bereich


Schulen für Berufe im helfenden Bereich (Gesundheitsdienst) haben in der Regel die praktische Ausbildung integriert und werden nur teilweise nach schulrechtlichen Bestimmungen geführt: Krankenpflege- bzw. Kinderkrankenpflegeschulen (4-jährig), Schulen für medizinisch-technischen Fachdienst (zweieinhalbjährig), Hebammenlehranstalten (2-jährig), Ausbildungsstätten für psychiatrische Krankenpflege (3-jährig), Schulen für den gehobenen medizinisch-technischen Dienst (zum Beispiel Physikotherapeutischen Dienst, Radiologisch-technischer Dienst, Diätdienst usw., 2- bis 3-jährig); Lehranstalten für heilpädagogische Berufe (3-jährig). Lehranstalten für Sozialberufe und -dienste, Schulen (Lehranstalten) für Sozialberufe.


 
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