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Saalach - Sagmeister, Otto (7/25)
Säbelschnäbler Sacher, Anna

Sachbeschädigung


Sachbeschädigung: Nach § 125 Strafgesetzbuch ist das Zerstören, Beschädigen oder Unbrauchbarmachen von fremden Sachen strafbar. Das Beschädigen von bestimmten Kunstgegenständen, religiösen und öffentlichen Sachen steht unter strengerer Strafdrohung.


 
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