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Republik-Denkmal - Reutte (19/25)
Rettet das Kind Retz

Rettungsdienst


Rettungsdienst: Im Mittelalter übernahmen die Orden (Johanniter bzw. Malteser, Templer, Deutscher Orden usw.) freiwillig in Frieden und Krieg Erste-Hilfe-Leistungen. Maria Theresia erließ 1769 ein Patent mit Anleitungen über Hilfeleistungen an Verunglückten und setzte Prämien für Lebensrettung aus. Auch Joseph II. verfügte ähnliche Verordnungen. 1803 entstand in Wien eine "Rettungsanstalt", die vorbildhaft für andere Länder Europas wurde. 1830 übernahmen die "Chirurgischen Offizinien" den Rettungsdienst. Das Sanitätsgesetz von 1870 übertrug den Rettungsdienst in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder bzw. Gemeinden. J. von Mundy schuf 1881 nach dem Brand des Wiener Ringtheaters gemeinsam mit H. Graf Wilczek und E. Graf Lamezan-Salins die "Wiener Freiwillige Rettungsgesellschaft", nachdem Klagenfurt schon 1866 eine Rettungskolonne aufgestellt hatte. Heute beteiligen sich am Rettungsdienst das Österreichische Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hospitaldienst, der Österreichische Bergrettungsdienst, die Wasserwacht, der Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs usw., aber auch Polizei und Feuerwehr.


 
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