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Ocwirk, Ernst - ÖGB (20/25)
Offenhausen Öffentlicher Personennahverkehr

Öffentlicher Dienst


Öffentlicher Dienst, umfasst alle Personen, die in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen beschäftigt sind. Dazu gehören sowohl die Beamten und Vertragsbediensteten beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden als auch Beschäftigte bei sonstigen öffentlichen Einrichtungen (Körperschaften, Anstalten und Fonds).


 
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