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Lausitz - Leber, Titus (21/25)
Lebensmittelmarken Lebensmitteluntersuchungsanstalten

Lebensmittelrecht


Lebensmittelrecht: Im Interesse des Gesundheits- und Konsumentenschutzes regelt das Lebensmittelgesetz 1975 den Verkehr mit Lebensmitteln, Zusatzstoffen (zum Beispiel Aromastoffen), kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen (zum Beispiel Geschirr, Spielzeug). Im Lebensmittelrecht finden sich Bestimmungen über Zulassungsvorbehalte, die Hygiene und das von der Codexkommission (Beratungsorgan des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz) vorzubereitende Österreichische Lebensmittelbuch (= ÖLMB = Codex Alimentarius Austriacus). Das Gesundheitsministerium und die Landeshauptleute können sich zur Vollziehung des Lebensmittelrechts spezieller Aufsichtsorgane und der Unterstützung durch sachverständige Lebensmitteluntersuchungsanstalten bedienen. Grobe Verstöße gegen das Lebensmittelrecht sind gerichtlich strafbar.


Literatur: W. Barfuß, K. Smolka und G. Onder, Lebensmittelrecht, 1975ff. (Loseblattausgabe); Beiträge in der Fachzeitschrift "Ernährung", 1977ff.


 
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