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Landrecht - Landwirtschaftsministerium, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (22/25)
Landwirtschaft Landwirtschaftsgesellschaften

landwirtschaftliche Genossenschaften


landwirtschaftliche Genossenschaften, Raiffeisengenossenschaften, wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft. Sie lösten die nach der Bauernbefreiung 1848 entstandenen Tierzucht- und Handelsvereinigungen der Landwirtschaftsgesellschaften ab und gehen auf das Vorbild des deutschen Sozialreformers F. W. Raiffeisen (1818-1888) zurück, der 1862 in Anhausen im Rheinland den ersten Spar- und Darlehenskassenverein (heute Raiffeisenkassen bzw. -banken) schuf. 1885 wurden sie in Österreich nach propagandistischer Vorarbeit durch G. Marchet über Initiative des niederösterreichischen Landtagsabgeordneten J. Mitscha von Märheim (1828-1907) angeregt, der als Bankdirektor die Kreditnot der Bauern in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts gut kannte. Die erste Gründung erfolgte 1886 in Mühldorf (Niederösterreich) durch Bürgermeister E. Vergani (1848-1915). In weiterer Folge entstanden, basierend auf dem organisatorischen Fundament der Kassen, weitere landwirtschaftliche Genossenschaften wie Lagerhäuser, Molkerei- und Viehverwertungsgenossenschaften.

1998 zählten zu den landwirtschaftlichen Genossenschaften 674 selbständige Raiffeisenbanken, 129 Warengenossenschaften, 40 Molkereigenossenschaften sowie zahlreiche andere Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften (insgesamt 1754 Genossenschaften). Diese autonomen Genossenschaften sind im Österreichischen Raiffeisenverband, der Interessenvertretung der landwirtschaftlichen Genossenschaften, meist über Landes- und Bundeszentralen ideell zusammengeschlossen.

Die landwirtschaftlichen Genossenschaften sind demokratisch aufgebaute Wirtschaftskörper, die 1998 2,178.997 Mitglieder zählten und rund 44.000 Personen beschäftigten.


 
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