TU Graz

Hinweis:

Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU.

Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.

https://austria-forum.org Impressum

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Landespatron - Landrat (11/25)
Landesverlag Holding Ges. m. b. H. Landesverteidigung

Landesverrat


Landesverrat: Strafbar sind Bekanntmachung und Ausspionieren von Staatsgeheimnissen. Straferhöhend ist der Verrat von Geheimnissen an das Ausland. Ebenfalls verboten ist das Betreiben oder Unterstützen eines ausländischen Geheimdienstes zum Nachteil Österreichs oder die Unterstützung des Gegners bei einem Krieg gegen Österreich.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion