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Klostertal - KNP LEYKAM (12/25)
Knaus, Hermann Kneissl, Franz Eberhard

Knecht


Knecht: 1) Ursprünglich unfreies, zumeist jugendliches, unverheiratetes dienendes Mitglied einer Hausgemeinschaft. Der Knecht unterstand ganz der hausherrlichen Disziplinargewalt, ebenso wie die eigenen Kinder des Hausherrn. Der Begriff wurde im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auch oft für die "Gesellen" im Handwerk gebraucht. Rechtlich geregelt wurde die Stellung der Knechte erst durch die Dienstbotenordnungen der Josephinischen Zeit und des frühen 19. Jahrhunderts. Unterschieden wurden "Hausknecht" und "Bauernknecht", Letzterer war auf den großen inneralpinen Bauernhöfen in zahlreichen Spezialfunktionen ("Meierknecht", "Roßknecht" usw.) zu finden.

2) Als Spezialfall von 1) unfreier Krieger (vergleiche englisch "knight"); Mitglied des Ritterstands ohne Ritterschlag ("Ritter und Knecht").


 
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