TU Graz

Hinweis:

Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU.

Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.

https://austria-forum.org Impressum

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Institut für Gewerbe- und Handwerksforschung - Inzersdorf (18/25)
Internorm Fenster AG INTERPOL

Interpellationsrecht


Interpellationsrecht, Mittel der politischen Kontrolle der Gesetzgebungsorgane über die Vollziehung. Nationalrat und Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder (Bundeskanzler, Vizekanzler, andere Bundesminister) über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Eine besondere Form dieses "klassischen" Interpellationsrechts ist die dringliche Anfrage, die in derselben Sitzung des Vertretungskörpers behandelt werden muss. Weitere Formen des Interpellationsrechts sind die Fragestunde und die aktuelle Stunde. Demnach kann jeder Abgeordnete zum Nationalrat und jedes Mitglied des Bundesrats in den Sitzungen des Vertretungskörpers kurze mündliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung richten. Ähnliche politische Kontrollrechte sind für die Landtage normiert.


Literatur: R. Walter und H. Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 71992.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion