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Ingenieurkammern - Institut für Dialekt- und Namenlexika (23/25)
Innviertel Insolvenzrecht

Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds


Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds, 1978 geschaffen, um Arbeitnehmer insolventer Firmen zu schützen. Der Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds übernimmt für 3 Monate ab Einleitung des Insolvenzverfahrens die Zahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge. Werden Mitarbeiter in dieser Zeit gekündigt, kommt der Fonds auch für Zahlungen während der Kündigungsfrist und für die Abfertigung auf. Gespeist wird er von den Arbeitgebern, die derzeit (1996) 0,7% der Bruttolohnsumme (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) einzahlen. 1995 betrugen die Beiträge 2,7 Milliarden Schilling, dazu noch 1,3 Milliarden Schilling Rückflüsse, die Ausgaben 7 Milliarden Schilling, die durch Kredite gedeckt werden mussten.


 
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