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Hochquellenleitung - Hochwasser (6/25)
Hochschulen Hochschulpolitik

Hochschülerschaft, Österreichische, ÖH


Hochschülerschaft, Österreichische, ÖH, die 1945 durch Gesetz als öffentlich-rechtliche Körperschaft geschaffene Vertretung aller Studierenden (Stand 1993 nach Kartei einschließlich Doppelstudenten rund 193.000 Inländer sowie 22.000 Ausländer) an den 18 österreichischen Universitäten und Hochschulen. Die Zwangsmitgliedschaft für alle Studenten wurde nach einer Abstimmung 1991 mit einer Mehrheit von 80 % der Stimmen beibehalten. Die Organe der ÖH werden alle 2 Jahre gewählt. Oberstes Organ ist der Zentralausschuss (65 Mandatare aus derzeit 12 Fraktionen). Er vertritt die Studierenden gegenüber den Bundesministerien, Parteien, Sozialpartnern usw. Analog dazu besteht an jeder Universität ein Hauptausschuss und an jeder Fakultät eine Fakultätsvertretung. Die Studienrichtungsvertreter sind Repräsentanten der unterschiedlichen Studienrichtungen der Fakultäten. Vertreter der ÖH haben ein Mitspracherecht in den Institutskonferenzen, Fakultätskollegien und der Studienkommission (oberstes Kollegialorgan an jeder Universität mit Fakultätsgliederung, sonst Universitätskollegium).


 
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