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Grünau im Almtal - Grünwald, Alfred (14/25)
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Grundrechte


Grundrechte, den einzelnen Personen im Verfassungsrecht garantierte Freiheitsrechte gegenüber dem Staat. Die Grundrechte sind in Österreich nicht zentral verankert, sondern auf mehrere Gesetze verteilt. Grundrechte enthalten die Bundesverfassung, das Staatsgrundgesetz von 1867 ("über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger"), die Staatsverträge von Saint-Germain (1919) und Wien (1955), die Europäische Menschenrechtskonvention von 1958, das Zivildienstgesetz und das Datenschutzgesetz.

Folgende besonders wichtige Grundrechte enthält das österreichische Verfassungsrecht: Gleichheit vor dem Gesetz (verbunden mit einem allgemeinen Sachlichkeitsgebot für Gesetzgeber und Vollziehung); gleiche Zugänglichkeit zu öffentlichen Ämtern; Recht der Freizügigkeit der Person und des Vermögens; Freiheit des Aufenthalts, der Einreise und der Auswanderung; Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums (eingeschränkt durch die Möglichkeit der Enteignung); Freiheit des Liegenschaftserwerbs; Aufhebung des Untertänigkeits- und Hörigkeitsverbands (seit 1848); Freiheit der Erwerbstätigkeit (aus bestimmten sachlichen Gründen einschränkbar); Schutz der persönlichen Freiheit (einschränkbar nur aufgrund einer richterlichen Anordnung); Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen (das ist zuständigen) Richter; Unverletzlichkeit des Hausrechts; Schutz des Brief- und des Fernmeldegeheimnisses (einschränkbar jeweils aufgrund richterlicher Anordnung); Petitionsrecht; Vereins- und Versammlungsfreiheit; Meinungs- und Pressefreiheit; Verbot der Vorzensur; Glaubens- und Gewissensfreiheit; Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre sowie der Künste; Unterrichtsfreiheit; Recht auf Bildung; Freiheit der Berufswahl und der Berufsausbildung; Rechte der Minderheiten; Recht auf Leben; Recht auf Datenschutz; Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht.

Während diese Freiheitsrechte einen staatsfreien Raum garantieren, ermöglichen die politischen Grundrechte die Teilnahme an der staatlichen Willensbildung (zum Beispiel aktives und passives Wahlrecht).


Literatur: F. Ermacora, Grundriß der Menschenrechte in Österreich, 1988.


 
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