TU Graz

Hinweis:

Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU.

Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.

https://austria-forum.org Impressum

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Gerstmeyer auch Gerstmajer, Joseph - Gessmann, Albert (16/25)
Geschützte Werkstätten Geschworener

Geschworenengericht


Geschworenengericht, entscheidet über alle Verbrechen und politische Delikte, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bzw. mit einem Strafrahmen von mindestens 5 Jahren bis über 10 Jahren bedroht sind. Das Geschworenengericht besteht aus dem Schwurgerichtshof (3 Berufsrichter) und der Geschworenenbank (8 Laienrichter = Geschworene). Die Geschworenen entscheiden allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage aufgrund der vom Schwurgerichtshof gestellten Haupt-, Eventual- und Zusatzfragen. Ist dieser Wahrspruch nach einstimmiger Meinung der Berufsrichter falsch, kann er vom Obersten Gerichtshof überprüft werden und die Strafsache allenfalls einem anderen Geschworenengericht zur neuerlichen Entscheidung zugewiesen werden. Das Strafausmaß bestimmen Berufs- und Laienrichter gemeinsam.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion