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Gendarmerie


Gendarmerie (Bundesgendarmerie), bewaffneter, uniformierter Wachkörper zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, wurde in Österreich nach französischem Vorbild 1849 gegründet und durch Johann Kempen von Fichtenstamm im gesamten Reichsgebiet als exekutives Organ für die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die politischen Landes- und Bezirksbehörden eingerichtet. Die Gendarmerie war zunächst ein Bestandteil der Armee und unterstand der Militärgerichtsbarkeit. Umorganisiert 1876 (Gesetz neu erlassen 1894), folgte 1895 die noch gültige Gendarmeriedienstinstruktion (GDI), nach dem 1. Weltkrieg aber die Neuordnung des Gendarmeriekorps durch das Gendarmeriegesetz von 1918, wonach die Gendarmerieangehörigen Beamte und der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterstellt wurden. Die Gendarmerie war stets nur exekutives Vollzugsorgan, nie Behörde, sie hat keine Entscheidungsgewalt. Die nach dem 2. Weltkrieg wieder errichtete Gendarmerie war Vorbild für die Reorganisation der bulgarischen und türkischen Polizei, wie schon in den 30er Jahren auch für China.

Die Gendarmerie untersteht dem Bundesministerium für Inneres (Generaldirektion für öffentliche Sicherheit). An ihrer Spitze steht das Gendarmeriezentralkommando in Wien. Ihm untergeordnet sind die Landesgendarmeriekommanden in 8 Bundesländern (außer Wien), die Bezirksgendarmeriekommanden sowie die Gendarmerieposten. Jedem Landesgendarmeriekommando stehen für besondere Aufgaben eine Stabsabteilung, Kriminalabteilung, Technische Abteilung, ökonomisch-administrative Abteilung und Schulabteilung zur Verfügung. Für die Schulung der Gendarmerie (Verordnung 1987) ist in Mödling seit 1935 die Gendarmeriezentralschule (bereits ab 1930 in Graz) eingerichtet. In der Besatzungszeit 1945-55 wurde in den westlichen Bundesländern mit Duldung der Westmächte in "Gendarmerieschulen" das Kaderpersonal für das neue Bundesheer ausgebildet ("B-Gendarmerie").

Nach Einführung des Funkpatrouillendiensts und des Gendarmerienotrufs (133) 1965 wurde das Schwergewicht der Reformen auf die modernen Einrichtungen der Verbrechensverhütung und -bekämpfung gelegt. Es entstanden unter anderem Spezialeinheiten zur Bekämpfung des Terrorismus und des Suchtgifthandels. Der Kriminal-, der Lichtbild-, der Verkehrs-, der See- und Stromdienst sowie das Flugwesen und Diensthundewesen wurden wesentlich ausgeweitet. Durch den zunehmenden Tourismus kommt dem Alpindienst der Gendarmerie erhöhte Bedeutung zu. Neu sind die Aufgaben des Strahlenschutzes und der Umweltkriminalität. In den 90er Jahren erfolgten neben organisatorischen Änderungen (Zusammenlegung kleiner Gendarmerieposten, Neuorganisation der Kommanden auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene) auch Änderungen im Bereich des Dienstvollzugs, um für die Bevölkerung ständig erreichbar zu sein. Seit dem Inkrafttreten des Schengener Übereinkommens 1995 ist die Gendarmerie für die Kontrolle und Überwachung der EU-Außengrenze zuständig. Im Rahmen internationaler Organisationen (UNO, OSZE, EU, WEU) nahmen bis 1999 rund 750 Beamte der österreichischen Gendarmerie und Polizei an unbewaffneten Auslandseinsätzen zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte, zur Überwachung von freien und fairen Wahlen sowie der Ausbildung von Polizeitruppen teil.


Lit: L. Kepler (Hg.), Die Gendarmerie in Österreich 1849-1974, 1974; R. Thienel, Die Aufgaben der Bundesgendarmerie, 1986.


 
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