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Enzenberg, Arthur Graf - Erbschaftsteuer (22/25)
Erbfolge Erblande, Erbländer

Erbhuldigung


Erbhuldigung, Anerkennung eines neuen Landesfürsten durch die Stände. In Österreich unter der Enns erfolgte sie in feierlichem Zug über den Graben zur Stephanskirche (wobei der Erzherzogshut mitgeführt wurde), von dort in die Hofburg, wo der eigentliche Huldigungsakt stattfand und die Übergabe der Insignien an die Inhaber der Erbämter erfolgte. Von den Zeremonien wurden im 18. Jahrhundert Prachtbände hergestellt. Erbhuldigungen erfolgten oft lange nach dem Regierungsantritt eines Herrschers, so in der Steiermark und in Kärnten für Karl VI. erst 1728. Eine Erbhuldigung in Klagenfurt hielt J. F. Fromiller als Deckenfresko im Landhaus und in Ossiach fest.


Literatur: G. Kugler, in: Der heilige Leopold, Ausstellungskatalog, Klosterneuburg 1985.


 
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